Dissertant*in am FB Kommunikationswissenschaft / Abteilung ICT&S

apartmentParis Lodron-Universität Salzburg placeSalzburg scheduleTeilzeit calendar_month 
Am Fachbereich Kommunikationswissenschaft / Abteilung Center for Information, Communication Technologies & Society (ICT&S) gelangt die Stelle wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz als Universitätsassistent*in gem.

§ 26 Kollektivvertrag der Universitäten ( Dissertant * in ) zur Besetzung. (Verwendungsgruppe B1; das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt € 2.786,10 brutto (14× jährlich) und kann sich auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.)

Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich
Beschäftigungsdauer: 4 Jahre
Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden: 30

Arbeitszeit: nach Vereinbarung

Die Abteilung „Center for ICT&S“ beschäftigt sich mit den aktuellen Transformationen des digitalen Wandels sowie dessen Konsequenzen für Individuum und Gesellschaft. Die wissenschaftliche Ausrichtung dieser Stelle ist an das Forschungsprofil der Abteilung sowie an das daran angeschlossene Dr.-Kolleg „Internet & Democracy“ gebunden.
Konkrete Forschungsbereiche sind dabei Phänomene der fortschreitenden Digitalisierung und Datafication, wie sie sich in den gesellschaftlichen Feldern der Technologie, Politik, Ökonomie und (Alltags)Kultur widerspiegeln. Die Forschungspraxis der Abteilung findet sowohl auf der Ebene der theoretischen Modellbildung wie auch im Bereich empirischer Projekte statt.

Aktuelle Themenschwerpunkte: Nachhaltigkeit digitaler Infrastrukturen, Netzwerkdiskurse zum Klimawandel, Diskurskulturen auf Sozialen Medien, Digitale Wandlungsprozesse und Demokratie, aktuelle Phänomene der Digitalisierung (Künstliche Intelligenz, Automatisierung von Kommunikation, etc.).

Aufgabenbereiche:

Wissenschaftliche Unterstützung im Forschungs- und Lehrbetrieb im Bereich des Forschungsgebiets Information, Communication Technologies & Society; administrative Aufgaben; selbständige Forschungstätigkeiten einschließlich der Abfassung und Veröffentlichung einer Dissertation; grundsätzlich ab dem zweiten Verwendungsjahr selbständige Lehre im Ausmaß von zwei Semesterwochenstunden.

Anstellungsvoraussetzungen:

Abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium der Kommunikationswissenschaft bzw. eines sozialwissenschaftlichen Studiums; Aufnahme des facheinschlägigen Doktoratsstudiums an der Paris Lodron Universität Salzburg.

Erwünschte Zusatzqualifikationen:

Fundierte empirische sozialwissenschaftliche Methoden- und sehr gute Englisch- Kenntnisse und Wort und Schrift; Interesse am wissenschaftlichen Schreiben; Affinität zum Themenfeld Internet, digitale Kommunikation und gesellschaftliche Wandlungsprozesse; Erfahrung in der Projektarbeit.

Gewünschte persönliche Eigenschaften :

Kommunikative Kompetenzen, Teamfähigkeit; vernetztes Denken, Eigeninitiative, eigenständiges Arbeiten.

Auskünfte werden gerne durch Mario Eigl unter gegeben .

Bewerbungsfrist bis 19. März 2025

Ihre Bewerbung unter Angabe der Geschäftszahl (GZ A 0037/1-2025) der Stellenausschreibung senden Sie bitte per E-Mail an .

Allgemeine Informationen: Allgemeine Informationen zur Arbeit an der PLUS finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/

Die Paris-Lodron-Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf.

Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.

Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43/662/8044-2462 sowie unter .

Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.

Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.

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